Was ist ein Pfarrgemeinderat?

Diese Frage läßt sich natürlich nicht nur mit der Aufgabenbeschreibung der Satzung erklären, an dieser Stelle soll das aber reichen:

1. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche.

2. Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.

3. Er soll insbesondere:

- den Pfarrer beraten und in der Ausübung seines Amtes unterstützen.
- im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien für die Gemeindearbeit aufstellen.
- entsprechend § 35 Abs. 2 und Abs. 3 der Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim vom 01.10.2000 in der jeweils geltenden Fassung zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen.
- die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und aufeinander abstimmen.
- die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche Einrichtungen schaffen.
- die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
- den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche Situation unterrichten.

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