Was ist ein Pfarrgemeinderat?
Diese Frage läßt sich natürlich nicht nur mit der Aufgabenbeschreibung der Satzung erklären, an dieser Stelle soll das aber reichen:
1. Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und dadurch dem Heils- und Weltauftrag der Kirche.
2. Er hat die Aufgabe, in allen pastoralen und gesellschaftlichen Anliegen der Gemeinde beratend oder beschließend mitzuwirken.
3. Er soll insbesondere:
- den Pfarrer beraten und
in der Ausübung seines Amtes unterstützen.
- im Rahmen der diözesanen Pastoralplanung pastorale Richtlinien für
die Gemeindearbeit aufstellen.
- entsprechend § 35 Abs. 2 und Abs. 3 der Geschäftsanweisung für
Kirchenvorstände in der Diözese Hildesheim vom 01.10.2000 in der jeweils
geltenden Fassung zur Haushaltsvorlage des Kirchenvorstandes Stellung nehmen.
- die Arbeit der Organisationen und Gruppen anregen, fördern und aufeinander
abstimmen.
- die Durchführung gemeinsamer Aufgaben beschließen und erforderliche
Einrichtungen schaffen.
- die Anliegen der Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit vertreten.
- den Bischof vor der Neubesetzung der Pfarrstelle über die örtliche
Situation unterrichten.
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